Steuerliche Forschungsförderung
Forschungszulage-Rechner
Berechnen Sie unverbindlich Ihr mögliches steuerliches Förderpotenzial für Forschung & Entwicklung - auch rückwirkend.
Unverbindliche Vorprüfung: Diese Berechnung ist keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung, kein BSFZ-Bescheid und kein Forschungszulagenbescheid. Maßgeblich sind BSFZ, Finanzamt und die vollständigen Unternehmens- und Projektdaten.
Fördervoraussetzungen & FuE-Check
Kompakte Vorprüfung der wichtigsten Anspruchs-, Projekt- und Beihilfefragen.
FuE-Kriterien als Mini-Score
0 / 5Das Vorhaben zeigt mehrere typische FuE-Merkmale. Die BSFZ-Prüfung bleibt dennoch entscheidend.
Unternehmensgröße / KMU-Bonus
Die Hauptberechnung nutzt das neueste abgeschlossene Wirtschaftsjahr (2025 oder 2024). 2026 ist optional und nur vorläufig - es fließt nicht in die Berechnung ein.
Hinweis: Diese Vorprüfung schätzt den KMU-Status anhand des eingegebenen Jahres. Für die endgültige Bewertung der KMU-Eigenschaft sind das relevante abgeschlossene Wirtschaftsjahr, verbundene Unternehmen, Partnerunternehmen sowie die Zwei-Jahres-Regel maßgeblich: Der KMU-Status wird grundsätzlich erst erworben oder verloren, wenn die Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren unter- beziehungsweise überschritten werden. Bei verbundenen Unternehmen und Partnerunternehmen sind anteilige beziehungsweise vollständige Werte mitzurechnen.
2025
Unvollständig2024
UnvollständigFüllen Sie mindestens ein abgeschlossenes Jahr vollständig aus (2025 oder 2024). 2026 ist optional und nur vorläufig.
FuE-Kosten & Bemessungsgrundlage
Kostenkategorien, Stichtagslogik, Fristcheck und jährliche Höchstbeträge.
Die Fristprüfung ist vereinfacht und ersetzt keine steuerliche Prüfung.
Für Zeiträume vor dem 28.03.2024 werden Wirtschaftsgüter in dieser Vorprüfung nicht berücksichtigt.
Auftragsforschung ist nur unter bestimmten Standort- und Nachweisvoraussetzungen förderfähig.
Die Pauschale ist eine vereinfachte Vorprüfung und muss im konkreten Fall geprüft werden.
Forschungszulage kurz eingeordnet
Die Forschungszulage begünstigt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Förderfähig können insbesondere FuE-Personalkosten, Auftragsforschung, bestimmte FuE-relevante Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter sowie Eigenleistungen sein. Nicht förderfähig sind in der Regel Routineentwicklungen, reine Produktanpassungen, die bloße Einführung oder Anpassung von Standardsoftware, Marketing, Vertrieb oder Tätigkeiten ohne technische beziehungsweise wissenschaftliche Unsicherheit.
Rückwirkend prüfen
Die Forschungszulage kann grundsätzlich auch für bereits laufende oder abgeschlossene FuE-Vorhaben relevant sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen, Stichtage und Fristen erfüllt sind. Für jedes Wirtschaftsjahr erfolgt die steuerliche Geltendmachung separat. Entscheidend sind eine klare Projektabgrenzung, eine nachvollziehbare Dokumentation, förderfähige Aufwendungen sowie eine positive BSFZ-Bescheinigung.