Mitarbeiterin im Matik-Workshop betrachtet Haftnotizen zur Digitalisierung und KI-Förderung im Mittelstand.
BAB Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW) – Land Bremen

Was gefördert wird

  • Investitionen in neue Betriebsstätten, Erweiterungen oder Modernisierungen
  • Bauliche Maßnahmen (Neu-, Um- und Erweiterungsbauten)
  • Maschinen, Anlagen und technische Ausstattung
  • Standardsoftware für betriebliche Prozesse
  • Investitionen zur Diversifizierung oder grundlegenden Änderung von Produktionsprozessen
  • Umwelt- und Energieeffizienzmaßnahmen

 

Nicht förderfähig:

  • Grundstückskäufe

  • Fahrzeuge

  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter (i. d. R.)

  • Eigenleistungen

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter

Kostenloses Erstgespräch

Für wen die Förderung gilt

Unternehmen aller Größen

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Großunternehmen

unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Umweltprojekte oder Standortentwicklung)

Das GRW-Programm unterstützt Investitionen in Wachstum und Transformation – wir sorgen dafür, dass du diese Fördermöglichkeiten optimal nutzt und erfolgreich umsetzt.

Art und Höhe der Förderung

Art:

  • Zinsverbilligte Darlehen

  • Ergänzend oder alternativ Zuschüsse möglich

Förderhöhe:

  • Bremen-Stadt: bis zu 20 % der Investitionskosten

  • Bremerhaven: bis zu 30 %

  • In besonderen Fällen (z. B. Umweltprojekte): bis zu 65 %

Besonderheit:
Kombination aus Darlehen und Zuschuss möglich – je nach Projektstruktur.

Förderfähige Investitionen

Gefördert werden:

  • Investitionen in neue Betriebsstätten sowie Erweiterung bestehender Standorte

  • Bauliche Maßnahmen (Neu-, Um- und Erweiterungsbauten)

  • Maschinen, Anlagen und technische Ausstattung

  • Standardsoftware zur Unterstützung betrieblicher Prozesse

  • Investitionen zur Diversifizierung oder grundlegenden Änderung von Produktionsprozessen

  • Maßnahmen zur Steigerung von Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit

Zuschussfähige Kosten:

  • Investitionskosten für Gebäude und bauliche Maßnahmen

  • Anschaffungskosten für Maschinen und Anlagen

  • Kosten für betriebliche Ausstattung und technische Infrastruktur

  • Ausgaben für Standardsoftware

Nicht förderfähig:

  • Grundstückskäufe

  • Fahrzeuge

  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter (in der Regel)

  • Eigenleistungen

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (i. d. R. unter 1.000 €)

  • Reine Ersatzinvestitionen ohne wirtschaftlichen Mehrwert

Voraussetzungen

  • Betriebsstätte im Land Bremen
  • Mindestinvestitionsvolumen: ca. 100.000 €
  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
  • Investition muss Arbeitsplätze schaffen oder sichern
  • Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region
  • Positive wirtschaftliche Perspektive des Vorhabens
  • Kein Rechtsanspruch auf Förderung

Unser Vorgehen

So begleiten wir dich Schritt für Schritt.

Kostenloses Erstgespräch

Individuelle Fördermittelanalyse

  • Kick-off (ca. 90 Min.)
  • Prüfung der geplanten Anlage, Technologievergleich, erste Abschätzung der Förderquote

Förderstrategie & Projektplanung

  • Entwicklung der optimalen Förderstrategie
  • Strukturierung des F&E-Vorhabens

Vollständiger Antragservice

  • Erstellung aller Unterlagen und Argumentation

  • Einreichung und Kommunikation mit BAB / BIS

Begleitung bis zur Auszahlung

  • Unterstützung bei technischer Abnahme, Dokumentationspflichten, Mittelabruf und Fristenkontrolle
  • Sicherstellung der Auszahlung

Unsere Leistungen im Überblick

Aufnahme & Strukturierung der Investitionen

Technisch-wirtschaftliche Bewertung

Erstellung der Antragsunterlagen

Koordination mit Planern & Fachbetrieben

Unterstützung bei Verwendungsnachweis & Auszahlung

Begleitung bis zur Auszahlung

Erfahre, wie wir deine Prozesse optimieren.

Jetzt Potenziale entdecken – kostenlos & unverbindlich