Was gefördert wird
- Investitionen in neue Betriebsstätten, Erweiterungen oder Modernisierungen
- Bauliche Maßnahmen (Neu-, Um- und Erweiterungsbauten)
- Maschinen, Anlagen und technische Ausstattung
- Standardsoftware für betriebliche Prozesse
- Investitionen zur Diversifizierung oder grundlegenden Änderung von Produktionsprozessen
- Umwelt- und Energieeffizienzmaßnahmen
Nicht förderfähig:
-
Grundstückskäufe
-
Fahrzeuge
-
Gebrauchte Wirtschaftsgüter (i. d. R.)
-
Eigenleistungen
-
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Kostenloses Erstgespräch
Unternehmen aller Größen
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Großunternehmen
unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Umweltprojekte oder Standortentwicklung)
Das GRW-Programm unterstützt Investitionen in Wachstum und Transformation – wir sorgen dafür, dass du diese Fördermöglichkeiten optimal nutzt und erfolgreich umsetzt.
Art und Höhe der Förderung
Art:
-
Zinsverbilligte Darlehen
-
Ergänzend oder alternativ Zuschüsse möglich
Förderhöhe:
-
Bremen-Stadt: bis zu 20 % der Investitionskosten
-
Bremerhaven: bis zu 30 %
-
In besonderen Fällen (z. B. Umweltprojekte): bis zu 65 %
Besonderheit:
Kombination aus Darlehen und Zuschuss möglich – je nach Projektstruktur.
Förderfähige Investitionen
Gefördert werden:
-
Investitionen in neue Betriebsstätten sowie Erweiterung bestehender Standorte
-
Bauliche Maßnahmen (Neu-, Um- und Erweiterungsbauten)
-
Maschinen, Anlagen und technische Ausstattung
-
Standardsoftware zur Unterstützung betrieblicher Prozesse
-
Investitionen zur Diversifizierung oder grundlegenden Änderung von Produktionsprozessen
-
Maßnahmen zur Steigerung von Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit
Zuschussfähige Kosten:
-
Investitionskosten für Gebäude und bauliche Maßnahmen
-
Anschaffungskosten für Maschinen und Anlagen
-
Kosten für betriebliche Ausstattung und technische Infrastruktur
-
Ausgaben für Standardsoftware
Nicht förderfähig:
-
Grundstückskäufe
-
Fahrzeuge
-
Gebrauchte Wirtschaftsgüter (in der Regel)
-
Eigenleistungen
-
Geringwertige Wirtschaftsgüter (i. d. R. unter 1.000 €)
-
Reine Ersatzinvestitionen ohne wirtschaftlichen Mehrwert
Voraussetzungen
- Betriebsstätte im Land Bremen
- Mindestinvestitionsvolumen: ca. 100.000 €
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
- Investition muss Arbeitsplätze schaffen oder sichern
- Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region
- Positive wirtschaftliche Perspektive des Vorhabens
- Kein Rechtsanspruch auf Förderung
Individuelle Fördermittelanalyse
- Kick-off (ca. 90 Min.)
- Prüfung der geplanten Anlage, Technologievergleich, erste Abschätzung der Förderquote
Förderstrategie & Projektplanung
- Entwicklung der optimalen Förderstrategie
-
Strukturierung des F&E-Vorhabens
Vollständiger Antragservice
-
Erstellung aller Unterlagen und Argumentation
-
Einreichung und Kommunikation mit BAB / BIS
Begleitung bis zur Auszahlung
- Unterstützung bei technischer Abnahme, Dokumentationspflichten, Mittelabruf und Fristenkontrolle
- Sicherstellung der Auszahlung
Unsere Leistungen im Überblick
Aufnahme & Strukturierung der Investitionen
Technisch-wirtschaftliche Bewertung
Erstellung der Antragsunterlagen
Koordination mit Planern & Fachbetrieben
Unterstützung bei Verwendungsnachweis & Auszahlung
Begleitung bis zur Auszahlung
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