BAB Innovationsförderung für Beratungs- und Markteinführungsleistungen (IDL) – Land Bremen
Was gefördert wird
- Marktforschung und Wissens- bzw. Technologietransfer
- Analyse von Markt-, Kunden- und Wettbewerbspotenzialen
- Entwicklung von Marketingstrategien und Vertriebswegen
- Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen
- Arbeiten bis hin zu Prototypen, Mustern oder Strategien
- Kombination mehrerer Dienstleister innerhalb eines Projekts möglich
Nicht förderfähig:
- Eigenleistungen und interne Kosten
- Projekte ohne Innovationsbezug
- Maßnahmen, die bereits anderweitig gefördert werden
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Existenzgründerinnen und -gründer
Das IDL-Programm unterstützt Unternehmen bei der Markteinführung von Innovationen – wir sorgen dafür, dass du diese Fördermöglichkeiten optimal nutzt und erfolgreich umsetzt.
Art und Höhe der Förderung
Art:
-
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Förderhöhe:
-
Bis zu 50 % der förderfähigen Fremdkosten
- Maximal: 20.000 € pro Vorhaben
Besonderheit:
Fokus liegt ausschließlich auf externen Dienstleistungen zur Markteinführung – keine klassischen Investitionen.
Förderfähige Investitionen
Gefördert werden:
- Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Markteinführung innovativer Produkte oder Dienstleistungen
- Marktforschung sowie Analyse von Markt-, Kunden- und Wettbewerbspotenzialen
- Wissens- und Technologietransfer
- Entwicklung von Marketingstrategien und Vertriebskonzepten
- Leistungen zur Vorbereitung der Markteinführung
- Arbeiten bis hin zu Prototypen, Mustern oder strategischen Konzepten
- Kombination mehrerer externer Dienstleister innerhalb eines Projekts
Zuschussfähige Kosten:
- Kosten für externe Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen
- Aufwendungen für Marktanalysen und Studien
- Kosten für strategische Entwicklung (Marketing, Vertrieb, Positionierung)
- Ausgaben für externe Entwicklungsleistungen im Rahmen der Markteinführung
Nicht förderfähig:
- Investitionen in Maschinen, Anlagen oder Gebäude
- Interne Personalkosten und Eigenleistungen
- Laufende Betriebskosten
- Standardprojekte ohne Innovationsbezug
- Maßnahmen ohne direkten Bezug zur Markteinführung
Voraussetzungen
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
- Zweistufiges Verfahren:
- Einreichung einer Projektskizze
- Förmlicher Antrag nach positiver Bewertung
- Projekt muss im Land Bremen umgesetzt werden
- Begutachtung und Begleitung durch BAB oder BIS
- Kein Rechtsanspruch auf Förderung
Individuelle Fördermittelanalyse
- Kick-off (ca. 90 Min.)
- Analyse von Innovationspotenzialen
Förderstrategie & Projektplanung
- Strukturierung des Vorhabens
-
Entwicklung einer klaren Markteinführungsstrategie
Vollständiger Antragservice
-
Erstellung der Projektskizze und des Antrags
-
Einreichung und Kommunikation mit BAB / BIS
Begleitung bis zur Auszahlung
- Unterstützung beim Mittelabruf und bei allen erforderlichen Nachweisen
- Begleitung bis zur finalen Auszahlung der Fördermittel inkl. Fristen- und Dokumentationsmanagement
Unsere Leistungen im Überblick
Aufnahme & Strukturierung der Investitionen
Technisch-wirtschaftliche Bewertung
Erstellung der Antragsunterlagen
Koordination mit Planern & Fachbetrieben
Unterstützung bei Verwendungsnachweis & Auszahlung
Begleitung bis zur Auszahlung
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