Mitarbeiterin im Matik-Workshop betrachtet Haftnotizen zur Digitalisierung und KI-Förderung im Mittelstand.
BAB Innovationsförderung für Beratungs- und Markteinführungsleistungen (IDL) – Land Bremen

Was gefördert wird

  • Marktforschung und Wissens- bzw. Technologietransfer
  • Analyse von Markt-, Kunden- und Wettbewerbspotenzialen
  • Entwicklung von Marketingstrategien und Vertriebswegen
  • Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen
  • Arbeiten bis hin zu Prototypen, Mustern oder Strategien
  • Kombination mehrerer Dienstleister innerhalb eines Projekts möglich

 

Nicht förderfähig:

  • Eigenleistungen und interne Kosten
  • Projekte ohne Innovationsbezug
  • Maßnahmen, die bereits anderweitig gefördert werden

Für wen die Förderung gilt

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Existenzgründerinnen und -gründer

Das IDL-Programm unterstützt Unternehmen bei der Markteinführung von Innovationen – wir sorgen dafür, dass du diese Fördermöglichkeiten optimal nutzt und erfolgreich umsetzt.

Art und Höhe der Förderung

Art:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Förderhöhe:

  • Bis zu 50 % der förderfähigen Fremdkosten

  • Maximal: 20.000 € pro Vorhaben

Besonderheit:
Fokus liegt ausschließlich auf externen Dienstleistungen zur Markteinführung – keine klassischen Investitionen.

Förderfähige Investitionen

Gefördert werden:

  • Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Markteinführung innovativer Produkte oder Dienstleistungen
  • Marktforschung sowie Analyse von Markt-, Kunden- und Wettbewerbspotenzialen
  • Wissens- und Technologietransfer
  • Entwicklung von Marketingstrategien und Vertriebskonzepten
  • Leistungen zur Vorbereitung der Markteinführung
  • Arbeiten bis hin zu Prototypen, Mustern oder strategischen Konzepten
  • Kombination mehrerer externer Dienstleister innerhalb eines Projekts

Zuschussfähige Kosten:

  • Kosten für externe Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen
  • Aufwendungen für Marktanalysen und Studien
  • Kosten für strategische Entwicklung (Marketing, Vertrieb, Positionierung)
  • Ausgaben für externe Entwicklungsleistungen im Rahmen der Markteinführung

Nicht förderfähig:

  • Investitionen in Maschinen, Anlagen oder Gebäude
  • Interne Personalkosten und Eigenleistungen
  • Laufende Betriebskosten
  • Standardprojekte ohne Innovationsbezug
  • Maßnahmen ohne direkten Bezug zur Markteinführung

Voraussetzungen

  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
  • Zweistufiges Verfahren:
    1. Einreichung einer Projektskizze
    2. Förmlicher Antrag nach positiver Bewertung
  • Projekt muss im Land Bremen umgesetzt werden
  • Begutachtung und Begleitung durch BAB oder BIS
  • Kein Rechtsanspruch auf Förderung

Unser Vorgehen

So begleiten wir dich Schritt für Schritt.

Kostenloses Erstgespräch

Individuelle Fördermittelanalyse

  • Kick-off (ca. 90 Min.)
  • Analyse von Innovationspotenzialen

Förderstrategie & Projektplanung

  • Strukturierung des Vorhabens
  • Entwicklung einer klaren Markteinführungsstrategie

Vollständiger Antragservice

  • Erstellung der Projektskizze und des Antrags

  • Einreichung und Kommunikation mit BAB / BIS

Begleitung bis zur Auszahlung

  • Unterstützung beim Mittelabruf und bei allen erforderlichen Nachweisen
  • Begleitung bis zur finalen Auszahlung der Fördermittel inkl. Fristen- und Dokumentationsmanagement

Unsere Leistungen im Überblick

Aufnahme & Strukturierung der Investitionen

Technisch-wirtschaftliche Bewertung

Erstellung der Antragsunterlagen

Koordination mit Planern & Fachbetrieben

Unterstützung bei Verwendungsnachweis & Auszahlung

Begleitung bis zur Auszahlung

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