Mitarbeiterin im Matik-Workshop betrachtet Haftnotizen zur Digitalisierung und KI-Förderung im Mittelstand.
BAB Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) – Land Bremen

Was gefördert wird

  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Produkte, Verfahren, Dienstleistungen)

  • Innovationsberatungsdienste und unterstützende Leistungen

  • Innovationscluster

  • Prozess- und Organisationsinnovationen

  • Investitionen in Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen

Förderfähige Kosten:

  • Personal (sozialversicherungspflichtig)

  • Instrumente & Ausrüstung

  • Fremdleistungen (z. B. Beratung)

  • Material- und Betriebskosten

Kostenloses Erstgespräch

Für wen die Förderung gilt

Unternehmen aller Größen

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Großunternehmen

Unter bestimmten Voraussetzungen

Forschungseinrichtungen

Im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen

Das FEI-Programm bietet attraktive Zuschüsse für Innovationsprojekte – wir unterstützen dich dabei, diese optimal zu nutzen und erfolgreich zu beantragen.

Art und Höhe der Förderung

Art:
Nicht rückzahlbare Zuschüsse

Förderhöhe:

  • Einzelprojekte: bis zu 150.000 €

  • Verbundprojekte: bis zu 250.000 €

Förderquote (NEU ergänzt):

  • Je nach Projekt: ca. 25 % – 100 % der förderfähigen Kosten

  • In der Praxis häufig deutlich über 50 % möglich

*Ziel ist die gezielte Reduzierung von technischem und finanziellem Risiko bei Innovationsprojekten.

Förderfähige Investitionen

Gefördert werden:

  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen

  • Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Leistungen

  • Prozess- und Organisationsinnovationen im Unternehmen

  • Innovationscluster und Kooperationsprojekte

  • Investitionen in Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen

  • Durchführbarkeitsstudien und Validierung innovativer Ideen

Zuschussfähige Kosten:

  • Personalkosten (F&E-Mitarbeiter)

  • Maschinen, Instrumente und technische Ausrüstung

  • Fremdleistungen (z. B. externe Entwicklung, Beratung)

  • Material- und sonstige Betriebskosten im Projekt

Nicht förderfähig:

  • Standardprojekte ohne Innovationsgehalt
  • Reine Ersatzinvestitionen ohne Entwicklungsanteil
  • Marktreife Produkte ohne Forschungs- oder Entwicklungsanteil
  • Laufende Betriebskosten ohne Projektbezug

Voraussetzungen

  • Antragstellung vor Beginn des Projekts

  • Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen

  • Vorhaben muss einen klaren Forschungs- oder Entwicklungscharakter haben

  • Es muss ein technisches und/oder wirtschaftliches Risiko bestehen

  • Das Projekt muss über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen

  • Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg und Verwertbarkeit der Ergebnisse

  • Positive regionale Wirkung für den Standort Bremen

Unser Vorgehen

So begleiten wir dich Schritt für Schritt.

Kostenloses Erstgespräch

Individuelle Fördermittelanalyse

  • Kick-off (ca. 90 Min.)
  • Prüfung der geplanten Anlage, Technologievergleich, erste Abschätzung der Förderquote

Förderstrategie & Projektplanung

  • Entwicklung der optimalen Förderstrategie
  • Strukturierung des F&E-Vorhabens

Vollständiger Antragservice

  • Erstellung aller Unterlagen und Argumentation

  • Einreichung und Kommunikation mit BAB / BIS

Begleitung bis zur Auszahlung

  • Unterstützung bei technischer Abnahme, Dokumentationspflichten, Mittelabruf und Fristenkontrolle
  • Sicherstellung der Auszahlung

Unsere Leistungen im Überblick

Aufnahme & Strukturierung der Investitionen

Technisch-wirtschaftliche Bewertung

Erstellung der Antragsunterlagen

Koordination mit Planern & Fachbetrieben

Unterstützung bei Verwendungsnachweis & Auszahlung

Begleitung bis zur Auszahlung

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